Rabattvereinbarungen GKV - Generikahersteller
Nach der letzten Gesundheitsreform können die gesetzlichen Krankenkassen Rabatt-Verträge mit einzelnen Herstellern schließen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform am 1. April 2007 ist es den gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gestattet, mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabatte zu vereinbaren. Von dieser neuen Möglichkeit haben nahezu alle GKV im Gebrauch gemacht. Vor allem für Generika, also sog. Nachahmerpräparate z.B. von ratiopharm oder Hexal, gelten solche Rabattvereinbarungen. Schließt eine Krankenkasse mit einem Hersteller eine derartige Vereinbarung, so zunächst der Arzt aufgrund seiner Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verordnung gezwungen, Präparate dieses Herstellers zu verordnen. Wenn der Arzt ein Präparat einer anderen Firma aufschreibt, so muss auch die Apotheke, die dem Patienten das Medikament aushändigt, auf das Vertragspräparat zurückgreifen. Tut die Apotheke das nicht, so kann die GKV die Erstattung des Arzneimittels verweigern und die Apotheke bleibt auf den Kosten sitzen.
Dieser Mechanismus kann nur außer Kraft gesetzt werden, wenn der Arzt auf dem Rezept das „aut idem“ – Feld ankreuzt und damit der Apotheke und der GKV signalisiert, dass er die Abgabe des verordneten Medikaments ausdrücklich wünscht, weil z.B der Patient das Vertragsarzneimittel nicht verträgt. Der Arzt sollte aber, um sich gegenüber der GKV abzusichern, diese Unverträglichkeit in der Patientenakte notieren und vom Patienten gegenzeichnen lassen.
Was bedeutet diese Regelung?
a) für die GKV
Die GKV spart in dem mengenmäßig wichtigen Bereich der Generika Millionenbeträge ein. Durch die Marktmacht gerade großer Krankenkassen lassen sich erhebliche Rabatte erzielen. Allerdings muss die GKV auch die Versorgung der Patienten mit den Vertragsarzneimitteln gewährleisten. Hier kommt es gerade bei der AOK und ihren Vertragspartnern zu Problemen, da sich in Deutschland nur relativ unbekannte Firmen als Vertragspartner fanden, die mit der Produktion auch nach drei Monaten nicht nachkommen. So können AOK Patienten bis zum 30.September 2007 auch noch mit Präparaten anderer Firmen versorgt werden, ohne das dem Arzt oder der Apotheke daraus Nachteile erwachsen.
b) für die Hersteller
Die Hersteller müssen sich künftig auf schwierige Preisverhandlungen mit den Krankenkassen einstellen. Der Pharmavertreter verliert an Bedeutung, da die Arzneien zentral an die GKV „verkauft“ werden. Weder Arzt noch Apotheker müssen für die Präparate gewonnen werden, der Abverkauf wird ausschließlich über bestehende Verträge mit der GKV geregelt. Dadurch, dass die Hersteller den Apotheken keine Rabatte mehr geben dürfen, kommt es also zu einer Verschiebung der Rabatte hin zur GKV. Für Firmen, die nicht Vertragspartner einer der großen GKV sind, wird es fast unmöglich weiter zu existieren. Verschärft wird diese Situation noch dadurch, dass im Jahre 2008 ein neuer Spitzenverband der GKV für die Arzneimittelpreisverhandlungen zuständig werden soll, was dann einem Monopol nahe kommen würde.
c) für den Arzt
Der Arzt verliert weite Anteile an seiner Verordnungshoheit. Wenn er einem Regress durch die GKV entgehen will, muss er seine Verordnungen an den Verträgen der GKV ausrichten. Das „aut-idem“ Kreuz muss eine medizinisch Begründbare Ausnahme bilden. Auf seine EDV wird er dabei nur begrenzt zurückgreifen können, da diese erfahrungsgemäß maximal alle drei Monate ein Update erfährt. Viele Patienten werden die neuen Medikamente ablehnen und oftmals gegen alle wissenschaftliche Erkenntnis, das alte Präparat fordern. Die von er Politik bewusst gefördert Kluftenbildung zwischen Arzt und Patient wird somit weiter geschürt.
d) für die Apotheke
Für die Apotheke sind die Folgen gravierend. Zum einen muss man dem Patienten verklickern, warum er nun ein anderes Präparat erhält und sein Unverständnis hierzu oftmals aushalten, zum anderen muss man sich mit den Lieferschwierigkeiten einzelner Hersteller herumplagen – immer mit dem Damoklesschwert der Nichterstattung des Arzneimittels über einem. Schon die Pflege der Datensätze sprengt den bisherigen Rahmen. Alle zwei Woche werden statt der üblichen rund 10.000 Datensätze nun mehrere Millionen Daten neu eingelesen. Im Prinzip bekommt jede Apotheke ein völlig neues Warenlager, das sich nunmehr nicht mehr am Verordnungsverhalten der Ärzte, sondern an den Vertragsgepflogenheiten der GKV orientiert. Ganze Sortimente bestimmter Hersteller müssen neu an Lager genommen werden, während andere Präparate nicht mehr abgegeben werden können und zu Ladenhütern werden.
e) für den Patienten
Der Patient muss zunächst schlucken, was seine GKV für ihn verhandelt hat. Erst wenn er dieses Präparat nicht verträgt, hat er die Chance, sein altes Präparat wieder zu bekommen. Da die Verträge alle für ein Jahr ausgelegt sind muss er damit rechnen regelmäßig neue Medikamente zu erhalten. Das Vertrauen in die Arznei wird dadurch nicht gestärkt.
